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BVerwG, 14.09.2000 - 5 B 15.00, 5 PKH 14.00 |
Zitiervorschläge
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 2000 - 5 B 15.00, 5 PKH 14.00 (https://dejure.org/2000,16452)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit von einer außerordentlichen Beschwerde gegen eine von Gesetzes wegen unanfechtbaren gerichtlichen Entscheidung - Zulässigkeit einer Beschwerde bei fehlender Einhaltung der Begründungsfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 04.01.2000 - 1 TJ 4370/99
- VGH Hessen, 04.01.2000 - 1 TZ 4353/99
- BVerwG, 14.09.2000 - 5 B 15.00, 5 PKH 14.00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …
Auszug aus BVerwG, 14.09.2000 - 5 B 15.00
Die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise eine außerordentliche Beschwerde gegen eine von Gesetzes wegen unanfechtbare gerichtliche Entscheidung für zulässig gehalten wird, nämlich dass die angefochtene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1992 - VII ZB 3/92 - BGHZ 119, 372, 374; BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1998 - BVerwG 8 B 2.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 17 = NVwZ-RR 1998, 685), liegen im Streitfall nicht vor. - BVerwG, 29.01.1998 - 8 B 2.98
Verwaltungsprozeßrecht - Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die …
Auszug aus BVerwG, 14.09.2000 - 5 B 15.00
Die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise eine außerordentliche Beschwerde gegen eine von Gesetzes wegen unanfechtbare gerichtliche Entscheidung für zulässig gehalten wird, nämlich dass die angefochtene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1992 - VII ZB 3/92 - BGHZ 119, 372, 374; BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1998 - BVerwG 8 B 2.98 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 17 = NVwZ-RR 1998, 685), liegen im Streitfall nicht vor. - BVerwG, 27.03.2000 - 3 B 41.00
Wiedereinsetzung von Amts wegen; Wiedereinsetzungsantrag, Beginn des Fristlaufs
Auszug aus BVerwG, 14.09.2000 - 5 B 15.00
Da der Betreuer und Bevollmächtigte des Antragstellers innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO Wiedereinsetzungsgründe nicht vorgetragen hat, war der Verwaltungsgerichtshof allenfalls dann zur Wiedereinsetzung verpflichtet, wenn die in Betracht kommenden Tatsachen für das Gericht offenkundig waren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. August 1984 - BVerwG 9 B 10609.83 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 142 und vom 27. März 2000 - BVerwG 3 B 41.00 - NJW 2000, 1967). - BVerwG, 22.08.1984 - 9 B 10609.83
Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist - Sinn und …
Auszug aus BVerwG, 14.09.2000 - 5 B 15.00
Da der Betreuer und Bevollmächtigte des Antragstellers innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO Wiedereinsetzungsgründe nicht vorgetragen hat, war der Verwaltungsgerichtshof allenfalls dann zur Wiedereinsetzung verpflichtet, wenn die in Betracht kommenden Tatsachen für das Gericht offenkundig waren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. August 1984 - BVerwG 9 B 10609.83 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 142 und vom 27. März 2000 - BVerwG 3 B 41.00 - NJW 2000, 1967).